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​Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Basis für ein angenehmes Miteinander

Jörg Tausendfreund

Experte für gelingenden Wandel und Leadership in der digitalen Transformation

JÖRG TAUSENDFREUND. TRAINING., Hauptstrasse 5, 78598 Königsheim

 

Kontakt:

Telefon: +49 151 270 672 99

E-Mail: info@1000freund.net

 

JÖRG TAUSENDFREUND.TRAINING. (nachfolgend „JÖRG TAUSENDFREUND“ erbringt Leistungen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Oberste Maxime

Im gemeinsamen Dialog können wir alle eventuell auftretenden Situationen gemeinsam regeln. Also sparen wir uns das Geld für Anwälte und Gerichte und suchen gemeinsam eine gute Lösung.

Anmeldungen und Seminarvereinbarungen

Anmeldungen und Seminarvereinbarungen können schriftlich, per Fax oder per E-Mail vorgenommen werden. Jede Anmeldung oder Vereinbarung wird von JÖRG TAUSENDFREUND schriftlich bestätigt.

Spätestens mit der schriftlichen Bestätigung durch JÖRG TAUSENDFREUND ist die Anmeldung oder Vereinbarung für beide Vertragspartner verbindlich.

 

Preise

Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preisliste oder des entsprechend vorliegenden Angebots. Alle zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit der Schulungs- oder Seminarteilnahme oder des Coachings, wie beispielsweise Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten sind vom Kunden selbst zu tragen. Eine Preisminderung durch nur zeitweise Teilnahme ist ausgeschlossen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, es sei denn, diese ist nach ausdrücklicher Angabe in der Preisliste oder dem Angebot bereits enthalten.

Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen werden mit Erhalt ohne jeglichen Abzug fällig und sind innerhalb einer Kulanzzeit von 14 Tagen komplett zu begleichen. Ausschlaggebend ist das Rechnungsdatum. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Für jede außergerichtliche Mahnung können Mahngebühren erhoben werden. JÖRG TAUSENDFREUND behält sich vor, Forderungen über die Deutsche Vermögensverwaltung abzurechnen und eintreiben zu lassen.

Kündigung

JÖRG TAUSENDFREUND kann den geschlossenen Vertrag bis spätestens 7 Kalendertage vor dem 1. Seminar- oder Schulungstag kündigen, a.) wenn eine geringe Teilnehmerzahl einer wirtschaftlichen Durchführung einer Veranstaltung nicht erlaubt oder b.) wenn ein oder mehrere Referenten, z.B. durch Krankheit, verhindert sind. Der Kunde kann den geschlossenen Vertrag bis 7 Tage vor der Veranstaltung schriftlich kündigen. Zur Wirksamkeit der Kündigung muss diese Kündigung bis spätestens 7 Tage vor Beginn bei JÖRG TAUSENDFREUND eingehen. Zur Wahrung der Frist wird ein eingeschriebener Brief empfohlen. Hält der Kunde den geschlossenen Vertrag nicht ein, ohne mindestens 7 Tage vor Beginn zu kündigen oder ohne mindestens 7 Tage vor Beginn eine neue Terminvereinbarung vorzunehmen, ist die volle Vertragssumme zu entrichten. Im Einzelfall können abweichende Vereinbarungen zur Kündigung getroffen werden. Diese sind schriftlich zu dokumentieren und per rechtsgültiger Unterschrift durch die jeweiligen Vertragspartner zu bestätigen.

Rechte an Kurs- / Seminarunterlagen

JÖRG TAUSENDFREUND behält sich alle Rechte an den entsprechenden Unterlagen vor. Ohne schriftliche Genehmigung von JÖRG TAUSENDFREUND ist jede Reproduktion/ Vervielfältigung von Unterlagen, auch auszugsweise, in jedweder Form (z.B. Fotokopie oder unter Verwendung elektronischer Systeme), insbesondere auch für die Zwecke einer Unterrichtsgestaltung, unzulässig. Im Übrigen gelten die einschlägigen wirksamen Regelungen, speziell des Urheber- oder Strafrechts.

Haftung

Zum Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist JÖRG TAUSENDFREUND nur verpflichtet, soweit a.) der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von JÖRG TAUSENDFREUND beruht, oder b.) der Schaden auf das Fehlen einer von JÖRG TAUSENDFREUND zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist, oder c.) das Produkthaftungsgesetz eine zwingende Haftung vorsieht. JÖRG TAUSENDFREUND haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden. Eine möglicherweise entstehende Haftungssituation, die nicht oben benannt wäre, wird gemäß der jeweils geltenden Bedingungen des deutschen Rechts geregelt.

Sonstige Bestimmungen

Die Abtretung von Rechten oder Ansprüchen aus geschlossenen Verträgen bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Vertragspartei. Dies gilt nicht für die Abtretung von Vergütungsansprüchen. Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf diese Schriftformerfordernisse. Erweist sich eine Bestimmung des Vertragswerks als unwirksam oder nichtig, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. In diesem Fall werden sich die Vertragsparteien auf eine wirksame Ersatzbestimmung einigen, die den unwirksamen Bestimmungen in deren Regelungsintentionen und in deren wirtschaftlichen Auswirkungen möglichst nahekommt. Der Kunde erklärt sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten (gem. der DSGVO) einverstanden, soweit dies für die Zwecke des Vertrages erforderlich ist. Für alle Rechtsstreitigkeiten gilt als ausschließlicher Gerichtsstand Rottweil. Erfüllungsort vertraglich festgelegt und im Falle eines Zweifels Rottweil.

Rechtsgrundlage

Unsere Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

JÖRG TAUSENDFREUND. TRAINING.

Hauptstrasse 5, 78598 Königsheim

Letzte Änderung: August 2023

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